MwSt-Glossar

Hier finden Sie Definitionen der wichtigsten Begriffe rund um die Mehrwertsteuer.

Bemessungsgrundlage

Der Gesamtbetrag, auf den die Mehrwertsteuer berechnet wird. Sie stellt die steuerpflichtige Grundlage dar, auf die der Mehrwertsteuersatz angewendet wird.

Reverse-Charge-Verfahren

Ein Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger und nicht der Leistende die Mehrwertsteuer schuldet. Besonders relevant bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen und bestimmten grenzüberschreitenden Lieferungen.

Vorsteuerüberhang

Entsteht, wenn die abziehbare Vorsteuer die vereinnahmte Umsatzsteuer in einem Meldezeitraum übersteigt. Dieser Überhang kann unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.

Kleinunternehmerregelung

Eine Sonderregelung (§19 UStG), bei der kleine Unternehmen von der Erhebung der Mehrwertsteuer befreit sind, wenn ihr Jahresumsatz unter 22.000 € liegt. Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen, haben aber auch keinen Vorsteuerabzug.

Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen

Ein pauschaler Vorsteuerabzug, der vor allem für Land- und Forstwirte gilt (§23 UStG). Hierbei wird die abziehbare Vorsteuer anhand festgelegter Pauschalsätze berechnet.

Abziehbare Vorsteuer

Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen bezahlt hat und die es von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen kann.

Vereinnahmte Umsatzsteuer

Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen seinen Kunden in Rechnung stellt und nach Abzug der Vorsteuer an das Finanzamt abführen muss.

Steuerentstehung

Der Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer geschuldet wird. Dies hängt von der Art der Besteuerung ab: Soll-Versteuerung (bei Rechnungsstellung) oder Ist-Versteuerung (bei Zahlungseingang).

Umsatzsteuervoranmeldung

Die regelmäßige (monatliche oder vierteljährliche) Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Unternehmen müssen hier die vereinnahmte Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer erklären.

Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Die jährliche Zusammenfassung aller Umsatzsteuerdaten eines Unternehmens. Sie wird zusätzlich zu den Voranmeldungen beim Finanzamt eingereicht.

Regelsteuersatz

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Deutschland, aktuell 19 %. Er gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.

Ermäßigter Steuersatz

Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 %, der auf bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher und Zeitungen angewendet wird.

Steuerbefreiung

Umsätze, die von der Umsatzsteuer befreit sind, zum Beispiel Ausfuhrlieferungen (Exporte) oder bestimmte Finanz- und Gesundheitsdienstleistungen.

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Der Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat durch ein Unternehmen. Dieser Erwerb unterliegt in Deutschland der Umsatzsteuer, oft im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Eine spezielle Identifikationsnummer für Unternehmen innerhalb der EU, die bei innergemeinschaftlichen Geschäften anzugeben ist. Sie beginnt in Deutschland mit 'DE'.

Differenzbesteuerung

Ein besonderes Besteuerungsverfahren für den Handel mit gebrauchten Waren, Kunstgegenständen oder Antiquitäten. Die Umsatzsteuer wird nur auf die Handelsspanne berechnet.

Soll-Versteuerung

Auch 'Besteuerung nach vereinbarten Entgelten' genannt. Die Umsatzsteuer wird fällig, sobald eine Rechnung gestellt wird – unabhängig vom Zahlungseingang.

Ist-Versteuerung

Auch 'Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten' genannt. Die Umsatzsteuer wird erst mit Zahlungseingang fällig. Diese Methode ist für kleinere Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Gutschrift

Eine besondere Art der Rechnung, bei der der Leistungsempfänger die Abrechnung erstellt. Sie ersetzt die klassische Rechnung und ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Rechnungsangaben nach §14 UStG

Pflichtangaben, die jede Rechnung enthalten muss, damit der Vorsteuerabzug möglich ist. Dazu gehören unter anderem Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. und der Steuerbetrag.

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Ein anderer Ausdruck für das Reverse-Charge-Verfahren. In bestimmten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer anstelle des Leistenden.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Eine Meldung, die Unternehmen regelmäßig für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen abgeben müssen, um den Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU transparent zu machen.

OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)

Ein EU-weites Verfahren, das es Unternehmen ermöglicht, die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende B2C-Umsätze zentral in einem Mitgliedstaat zu melden, anstatt in jedem Land separat.

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern erhoben wird. Sie entspricht der Umsatzsteuer und ist in der Regel als Vorsteuer abziehbar.

Ausfuhrlieferung

Lieferung von Waren aus Deutschland in ein Drittland außerhalb der EU. Solche Umsätze sind in der Regel umsatzsteuerfrei, wenn Ausfuhrnachweise vorliegen.

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

Lieferungen von Waren an Unternehmer in anderen EU-Staaten sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, insbesondere wenn eine gültige USt-IdNr. vorliegt.

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Ein vereinfachtes Verfahren für Lieferketten zwischen drei Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, bei dem die Steuerlast auf den Endempfänger verlagert wird.

Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Eine Prüfung durch das Finanzamt, die gezielt die ordnungsgemäße Erfassung und Abführung der Umsatzsteuer kontrolliert.

Umsatzsteuer-Nachschau

Eine unangekündigte Prüfung des Finanzamts, die insbesondere die zeitnahe Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sicherstellen soll.

Steuerhinterziehung bei der Umsatzsteuer

Illegale Handlungen wie das Verschweigen von Umsätzen oder das Erstellen falscher Rechnungen mit dem Ziel, Umsatzsteuer zu hinterziehen. In Deutschland ist dies nach §370 AO strafbar.

Für weitere Informationen zur Mehrwertsteuer besuchen Sie die offizielle Website des Bundesfinanzministeriums oder wenden Sie sich an einen Steuerberater.