Berechnen Sie Ihre MwSt einfach
Fügen Sie die Mehrwertsteuer hinzu oder ziehen Sie sie ab – mit verschiedenen Sätzen
Was ist die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer auf den Verbrauch.
Die MwSt wird von Unternehmen auf jeder Stufe des wirtschaftlichen Prozesses erhoben und letztlich vom Endverbraucher getragen.
Wie funktioniert die MwSt?
Die MwSt wird von Unternehmen auf jeder Stufe des wirtschaftlichen Prozesses erhoben und letztlich vom Endverbraucher getragen.
Die verschiedenen MwSt-Sätze
- Regelsatz (20%) : Gilt für die **Mehrheit** der Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigter Satz (10%) : Gastronomie, Verkehr, Wohnungsrenovierungen...
- Besonderer Satz (5.5%) : Lebensmittel, Bücher, haushaltsnahe Dienstleistungen...
- Spezifischer Satz (2.1%) : Erstattungsfähige Medikamente, Presseveröffentlichungen...
Berechnung der MwSt
Um den MwSt-Betrag aus einem Nettopreis zu berechnen, multiplizieren Sie diesen Preis mit dem anwendbaren Steuersatz (Prozentsatz geteilt durch 100).
Beispiel: Für eine Ware mit 100 € netto und 20 % MwSt beträgt die Steuer 100 × 0,20 = 20 €.
Wussten Sie schon?
Die Mehrwertsteuer wurde 1954 in Frankreich eingeführt und wird heute in über 160 Ländern weltweit angewendet.
Mehrwertsteuersätze nach Ländern
Die Mehrwertsteuersätze unterscheiden sich je nach Land. Jedes Land legt seine eigenen Sätze nach seiner Steuer- und Wirtschaftspolitik fest.
Mehrwertsteuersätze in Europa
Land | Regelsatz | Ermäßigte Sätze |
---|---|---|
Frankreich | 20% | 10% | 5.5% | 2.1% |
Deutschland | 19% | 7% |
Spanien | 21% | 10% | 4% |
Italien | 22% | 10% | 5% | 4% |
Vereinigtes Königreich | 20% | 5% | 0% |
Anwendung der verschiedenen MwSt-Sätze
Regelsatz
Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, professionelle Dienstleistungen usw.
Mittlerer Satz
Gilt für Gastronomiedienstleistungen, Personenbeförderung, Renovierungsarbeiten usw.
Ermäßigter Satz
Gilt für Lebensmittel, Bücher, nicht erstattungsfähige Medikamente, haushaltsnahe Dienstleistungen usw.
Superermäßigter Satz
Gilt für erstattungsfähige Medikamente, Presseveröffentlichungen, bestimmte kulturelle Veranstaltungen usw.
Mehrwertsteuerbefreiungen
Bestimmte Tätigkeiten sind von der MwSt befreit, unter anderem:
- Medizinische und gesundheitliche Leistungen
- Bildungsdienstleistungen
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- Bestimmte Immobilientransaktionen
- Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen
MwSt-Schwelle
In vielen Ländern sind Kleinunternehmen, deren Umsatz unter einer bestimmten Schwelle liegt, von der MwSt befreit. In Frankreich liegt diese Schwelle bei 85.800 € für Warenverkäufe und 34.400 € für Dienstleistungen.
Häufige Fragen zur MwSt
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer.
Die vereinnahmte MwSt ist die Steuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen und an den Staat abführen müssen. Die abziehbare MwSt ist die Steuer, die Sie beim Einkauf zahlen und von der vereinnahmten Steuer abziehen können. Die Differenz (vereinnahmte - abziehbare MwSt) ist der Betrag, den Sie im Rahmen der Steuererklärung zahlen müssen.
Einzelunternehmer sind in der Regel von der MwSt befreit (keine Erhebung, kein Vorsteuerabzug). Wenn jedoch bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden (85.800 € für Handel oder 34.400 € für Dienstleistungen), gilt das reguläre MwSt-System. Die Erklärung erfolgt dann meist mit dem Formular 3310-CA3, monatlich oder vierteljährlich je nach Regelung.
Bei monatlicher Erklärung ist die Frist in der Regel der 15. des Folgemonats. Bei vierteljährlicher Erklärung ist es meist der 15. nach Quartalsende. Unternehmen mit einem Umsatz von über 4 Millionen Euro müssen zwingend monatlich melden. Fristen können je nach Situation und Steuerkalender abweichen.
Um die MwSt auf berufliche Einkäufe zurückzufordern, müssen Sie MwSt-pflichtig sein und eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener MwSt vorlegen. Diese wird bei der Steuererklärung als abziehbare Vorsteuer angegeben. Für bestimmte Ausgaben (z. B. Kraftstoff oder Bewirtung) gelten Einschränkungen beim Abzug.
Ja, Online-Dienstleistungen unterliegen der MwSt. Seit 2015 gilt für elektronische Leistungen an Privatkunden das Ursprungslandprinzip des Kunden. Das bedeutet, dass Sie den MwSt-Satz des Landes anwenden müssen, in dem Ihr Kunde ansässig ist. Bei B2B-Leistungen gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der Geschäftskunde erklärt und zahlt die MwSt selbst im eigenen Land.
Steuerliche Neuigkeiten
Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen in Sachen Mehrwertsteuer und Steuern.
Änderung des Mehrwertsteuersatzes im Gastronomiebereich
Die Regierung kündigte eine Änderung des MwSt-Satzes im Gastronomiebereich an: Ab dem 1. Juli 2025 wird der Satz von 10 % auf 5,5 % gesenkt.
Neue MwSt-Regeln für den Online-Handel
Die EU hat neue Regelungen zur MwSt für Onlineverkäufe beschlossen, mit wichtigen Änderungen für Plattformen und Verkäufer.
WeiterlesenVereinfachung der MwSt-Meldungsverfahren
Eine neue Online-Plattform wurde eingeführt, um die MwSt-Erklärung und -Zahlung für Kleinunternehmen zu erleichtern.
WeiterlesenMwSt-Glossar
Alle Begriffe anzeigenBemessungsgrundlage
Der Gesamtbetrag, auf den die Mehrwertsteuer berechnet wird. Sie stellt die steuerpflichtige Grundlage dar, auf die der Mehrwertsteuersatz angewendet wird.
Vorsteuerüberhang
Entsteht, wenn die abziehbare Vorsteuer die vereinnahmte Umsatzsteuer in einem Meldezeitraum übersteigt. Dieser Überhang kann unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.
Steuerentstehung
Der Zeitpunkt, zu dem die Mehrwertsteuer an den Staat zu zahlen ist. Dies hängt von der Art der Transaktion ab: bei Waren bei Lieferung, bei Dienstleistungen bei Zahlung oder Rechnungsstellung, falls die Rechnungsstellung zuerst erfolgt.